Die Regierung hat beschlossen, die auf hybride Fahrzeuge anwendbare Steuererleichterungen ab dem 31. Dezember nicht zu verlängern. Derzeit erhalten Hybridwagen bis zu 700 000 KRW pro Stück einen Steuervorteil, der durch die Ausweitung des Förderprogramms zum Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge eingeführt wurde. Mit dieser Entscheidung soll das gleiche Geld jedoch in Form von Bildungsteuer (210 000 KRW) und Mehrwertsteuer (90 000 KRW) bis zu 1 000 000 KRW zusätzlich belastet werden.
Auch die Steuervergünstigungen für Elektro- und Brennstofffahrzeuge schrumpfen. Für Elektrofahrzeug beträgt der Steuergutsch von 3 000 000 KRW im Jahr heute auf 2 000 000 KRW nächstes Jahr, dann 1 000 KRW im Jahr 2028. Für Brennstofffahrzeuge wird die Ermäßigung in der Reihenfolge 4 000 000→3 000 000→1 500 000 KRW angepasst und beide Fahrzeugklassen werden bis zum nächsten Jahr höchstens 143 000 KRW zusätzliche Belastung tragen. Die Regierung beabsichtigt, den Steuergutsch in Form von Zuschuss zu transformieren, sodass der Endpreis für die Konsumenten je nach dem finanziellen Umfang variiert.
Die Biere (500 KRW pro Flasche) werden ebenfalls erfasst mit Steuer. Derzeit betragen die Biere 20 % weniger als übliche Bierflaschen und kosten bis zu 708 560 KRW. Die Regierung hat angekündigt, diese Ermäßigung im Jahr zu beenden. Folglich wird der Steuergutsch pro Flasche von 500 KRW auf ca. 177 140 KRW steigen; wenn Bildungsteuer und Mehrwertsteuer in Form mit einbezogen werden, steigt die Steuer für je 20‑Flaschen-Biere um ca. 5 180 KRW. Dies kann zu Preisveränderungen im Einzelhandel oder bei Restaurants führen.
Im Bereich der Holzwerkstoffe und im Bereich von Maschinen und Anlagen wird ebenfalls eine Anpassung in Form von Steuergutsch vorgenommen. Für die Produktion von kompaktarem Holzwaste, die in der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, wird diese Steuer bis Ende 2026 beenden. Dies gilt für Materialien wie z.B. für Gebäude- oder Anlagenbauten und kann sich auf den Verkaufspreis auswirken. Im Bereich von Maschinen und Anlagen werden die Ermäßigung pro Stück zu 56 KRW in Form von Energie-, Umwelt- und Mehrwertsteuer ab dem Ende des Jahres beenden, danach wird sie als Zuschuss transformiert.
Diese Reduzion der Steuervergünstigungen führt nicht unmittelbar zu einer Preissteigerung für Konsumenten; Unternehmen können den Kostenzuwachs absorbieren oder die Regierung kann finanzielle Unterstützung anbieten. Während in der Prozess von der Regierung mögliche Änderungen bestehen, ist derzeit ein Gesetesentwurf zur Aufrechterhaltung des 20‑%igen Steuergutsch für Biere vorliegend.
Die Absicht der Regierung, mit dieser Anpassung den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, ist klar, aber gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass sich die Steuerbelastung für Konsumenten in Bereichen von Lebensmittelein und -konsumtion erhöht.