Am 15. September 2024 hat das Ministerium für Kleine und Mittelständische Unternehmen (SME) beschlossen, die „Metall‑ und Kunststoffherstellung“ als produktionsorientierte passende Branche neu zu klassifizieren. Nach dieser Entscheidung gilt das neue Zeitfenster bis zum 15. September 2031; innerhalb des gleichen Rahmens bleibt die Regelung zur Beschränkung von Neuzulungen und Geschäfts­ausweitung großer Unternehmen über fünf Jahre unverändert.

Gemäß der neuen Vorgabe wurde die Zulässigkeit für die „Metall‑ und Kunststoffherstellung“ im Hinblick auf das erweiterte Marktvolumen gelockert. Früher wurden bis zu 110 % des höchsten Jahresumsatzes zulässig, nun wird ein Höchstwert von 120 % in Bezug auf die letzten zehn Jahre anerkannt. Diese Regelung gilt für große Unternehmen; sie soll gleichzeitig den Schutz kleiner und mittelständischer Firmen sichern und zugleich das Wachstumstrends des Marktes adäquat widerspiegeln.

Insbesondere sind Produkte für den Export sowie OEM (Original Equipment Manufacturer) ausländische Teile, die im Inland hergestellt werden, von der Beschränkung ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung bleibt erhalten, damit kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Geschäfte fortzusetzen.

Die Maßnahme beruht auf dem Prinzip des 2018 festgesetzten „Produktionsorientierte passende Branche“. Die „Metall‑ und Kunststoffherstellung“ wurde erstmals im Jahr 2021 als solche Branche bestimmt; die aktuelle Neubestimmung ist das Ergebnis einer eingehren Prüfung. Das Ministerium für Kleine und Mittelständische Unternehmen betont, dass die Entscheidung unter Beachtung des Schutzes kleiner Firmen sowie des Wachstums des Marktes getroffen sei. Es wird versichert, dass die Neuklassifikation ohne Störungen im Betrieb durchgeführt werde; damit sowohl der Schutz von kleinen als auch mittelständischen Unternehmen als auch die Entwicklung großer und mittelständischer Firmen praktisch sichergestellt werden sollen.