Im vergangenen Juni wurde von MusicCau ein Gewinnzertifikat mit dem Namen „내일 할 일“ („Was ich tun werde“) an Privatinvestoren ausgegeben, was inzwischen bekannt geworden. Dieses Zertifikat gewährt den Inhabern des Urheberrechts zu einem Song, der von Yoon Jong‑sin und Seong Si‑kyung verfasst wurde; die Investoren können Einnahmen aus dem Song wie etwa Streaming-Gewinne teilen.
Was tatsächlich von A erworben worden, war ein Anteil an den Einnahmen aus dem 2013 veröffentlichten „Monatlich Yoon Jong‑sin Repair 2“ (im Sinne einer Musikdatei). Da der gleiche Song auch in einer anderen Version namens „행보 2013 Yoon Jong‑sin“ wieder aufgezeichnet wurde, gelten die beiden Veröffentlichungen als separate Urheberrechte. Dennoch werden von den Kassen des Koreanischen Musikvermarkt und des Koreanischen Urheberrechtssatzes die Rechte je nach Veröffentlichung verwaltet; so wird jeder Song als eigenständiges Urheberrecht betrachtet.
Das Zertifikat, das von MusicCau bereitgestellt wurde, enthielt lediglich ein Teil der Einnahmen. Diese Tatsache war jedoch nicht ausdrücklich im Zertifikat aufgeführt. Ein Privatinvestor konnte den Gewinn aus einem einzigen Urheberrecht erhalten und sah sich damit in die Lage, dass er potenziell in einen Streit hineingezogen wird.
Bei Nutzung von Musikplattformen erhalten Konsumenten das Recht, aktuelle Songs zu klicken und wieder aufzuzeichnen; sollte ein Investor zuvor eine frühere Veröffentlichung investiert haben, könnte er Einnahmen aus dem gleichen Urheberrecht beziehen. Da diese Regelung jedoch nicht eindeutig definiert war, forderte die Branche nach einer klareren Verwaltung der Rechte sowie eines öffentlichen Regelsystems.
MusicCau gab zu erkennen, dass bei der Übernahme von IP das Recht an einem Song schwer sofort erkennbar sei und behauptete, dass keine wesentliche Beschädigung für Investoren entstanden sei. Gleichzeitig kündigte MusicCau an, die Regelungen so zu verbessern, dass Investoren die Rahmenbedingungen des Urheberrechts besser verstehen können.