Die Sorge, "US-Aktien verkaufen müssen?", nimmt stark zu. Neue Steuervorschriften wirken für Investoren, die eine Auswanderung planen, als großer Variabler. Das zuvor nur auf Großaktionäre von inländischen Aktien angewandte Ausreisesteuer (im Volksmund "Ausreisesteuer") wird nun auch ausländische Aktienbesitzungen umfassen. Dieses System tritt am 1. Januar nächsten Jahres für Ausreisende in Kraft; die Steuerschuld hängt davon ab, wie das Vermögen vor der Ausreise strukturiert wurde. Daher haben vermögende Personen mit Auswanderungsplänen unbedingt die Zeit erreicht, das Vermögensaufbaukonzept umfassend neu zu überprüfen.

Das System der Ausreisesteuer für Auswanderer betrachtet bei der Auswanderung von Bürgern der Republik Korea die vorhandenen Aktien oder Anteile so, als wären sie kurz vor der Ausreise verkauft worden, und besteuert damit unrealisierte Gewinne. Tatsächlich muss auch ohne reale Aktienverkäufe Steuern gezahlt werden; dies basiert auf Artikel 118, Abschnitte 9 ff. des Einkommensteuergesetzes und wurde seit 2018 umgesetzt. Früher galt es nur für Großaktionäre, die über 5 Jahre der letzten 10 Jahre vor Ausreise im Land gelebt hatten und über einen bestimmten Anteil (1 % bei börsennotierten, 4 % bei nicht börsennotierten Aktien) verfügten. Durch jüngste Änderungen im Einkommensteuergesetz und der Durchführungsverordnung wurden jedoch auch ausländische Aktien in den besteuerten Bereich einbezogen, wodurch auch ausländische Investoren, die früher nicht im Fokus standen, nun neuen Besteuerungsobjekten unterliegen.

Auch in fortgeschrittenen Ländern wie den USA gibt es ähnliche Systeme; die USA haben durch das Foreign Investment Tax Act von 1966 und das HEART-Gesetz von 2008 ein alternatives Besteuerungssystem für US-Quellsteuereinkünfte für die ersten 10 Jahre nach der Ausreise eingerichtet. Während die USA alle weltweiten Vermögenswerte als veräußert zum Marktwert betrachten und besteuern, beschränkt sich Korea auf Aktien und Anteile, wobei der Geltungsbereich durch die Einbeziehung ausländischer Aktien jedoch allmählich wächst. Zudem erlauben die USA eine Stundung unter Bedingungen wie der Bereitstellung angemessener Sicherheiten; auch Korea basiert auf dem Prinzip der Sicherheitenbereitstellung und ermöglicht somit ein ähnliches System, das die vor der Ausreise berechnete Steuerzahl bis zum tatsächlichen Veräußerungszeitpunkt verschieben kann.

Hochvermögende Personen, die ihr Vermögen über Family Offices oder Family Offices verwalten, sehen in dieser Regeländerung nicht nur ein simples Steuergeschehen, sondern als wichtigen Anlass für ein umfassendes Neudesign des Vermögensaufbaus. Unrealisierte Gewinne in ausländischen Aktienportfolios müssen genau erfasst, und es muss verglichen und geprüft werden, welche Strategie vorteilhafter ist: eine Steuerstreuung durch teilweise Verkäufe vor der Immigration oder eine lokale Veräußerungsstrategie. Die Besteuerung von Family Asset Management-Korporationen oder Trust-Strukturen bei der Ausreise muss neu geprüft, und auch Nachsorgeaspekte wie die Bestimmung des Wohnsitzstatus müssen sorgfältig überprüft werden. Da die Umsetzung am 1. Januar 2027 bald naht, ist es bei Überlegungen zur Auswanderung am besten, sofort eine Prüfung des Vermögensaufbaus zu beginnen und gemeinsam mit Steuer- und Rechtsberatern den Zeitpunkt und die Struktur der Ausreise umfassend zu planen.