Eine Transaktion, bei der Bincoin über eine Kreditkarte in Robinhood Wallet und Fomo gekauft wurde, ist als „digitale Medienprodukte“ klassifiziert worden. Diese Transaktion gilt zwar wie ein typisches digitales Asset (wie z. B. digitale Waren), doch wird im Gegensatz zu den üblichen Kaufbedingungen für solche Produkte die Anwendung von Codes statt der regulären Code‑Einträge benutzt, wodurch die Beschränkungen für digitale Assets des Kartengesellschaften umgangen werden.
Obwohl bei dem Erwerb von Bincoin Punkte und Cashback als Belohnung angeboten wurden, fand die Transaktion ohne zusätzliche Kundenerkennung (KYC) statt, was das Problem hervorbrachte. Folglich starteten sowohl das Karten‑Netzwerk als auch Regulierungsbehörden eine eingehende Untersuchung dieser Transaktion. Die Ermittlungsstelle stellte fest, dass der Code „veraltet“ war und forderte deshalb die Auswertung des Falls; zugleich gab die Rechtsabteilung des neuen Unternehmens rechtliche Stellungnahmen bekannt.
Der Klassifikationscode ist für Kartengesellschaften unerlässlich, um den Kauf von digitalen Assets von gewöhnlichen Waren zu differenzieren. Für Bincoin‑Transaktionen wird der Code MCC 5815 angewendet, was zur Kategorie „digitale Medienprodukte“ (z. B. digitale Filme und Hörbücher) gehört; dies unterscheidet sich deutlich von den Codes MCC 6012/6051. Kartengesellschaften erkennen diese Codes an und können Beschränkungen für die Zahlung digitaler Assets anwenden oder bestimmte Belohnungen aus der Transaktion ausschließen.
Krossmint argumentiert, dass Bincoin als „digitale Sammlerstücke“ betrachtet werden könne und damit digitale Produktcodes anzuwenden sind; unterdessen haben SEC und CFTC einige Bitcoin‑Währungen als digitale Sammlerstücke anerkannt, wodurch die Debatte um diese Klassifikation erweitert wird. Jedoch sehen Zahlungsanbieter und Rechtsexperten die Systeme der Finanzaufsicht und Kartengesellschaften als voneinander getrennt an und erkennen die Grenze zwischen Investitions-Assets und digitalen Sammlerstücken als schwer abzugrenzend.
Diese Angelegenheit gilt als repräsentatives Beispiel für die Lücke in den bestehenden Regelungen, wenn digitale Assets schnell ins Zahlungssystem integriert werden. Kartengesellschaften müssen deshalb feinere Klassifikationskriterien für Transaktionen wie Bincoin entwickeln; zukünftig wird voraussichtlich eine Neubewertung der anwendbaren Codes im Karten‑Netzwerk erfolgen.