Die Spannungen zwischen dem Koreanischen Online-Shopping-Verband und der Zentralorganisation für kleine und mittlere Unternehmen haben erneut die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Der Verband veröffentlichte kürzlich eine Erklärung, in der er erklärte, dass „die Kosten, die von kleinen und mittleren Unternehmen im Online‑Geschäft getragen werden, nicht übertrieben sein dürften, da sie den Markt verzerren würden“. Diese Aussage basiert auf einer Untersuchung des Zentralrates für kleine und mittlere Unternehmen, welche am 15. Mai veröffentlicht wurde, und betont, dass der Verband die Gebührenerhebung sowie Werbekosten als zu hoch ansieht.
Die Untersuchungen berücksichtigten insgesamt 1 250 kleine und mittlere Unternehmen. Laut den Ergebnissen war der Versand-Apps‑Dienst der größte Anbieter mit einem durchschnittlichen Anteil der Transaktionskosten von 26,2 % im Vergleich zum Umsatz, gefolgt vom Online‑Shopping‑Mall mit 20,6 % und dem Hotel‑Booking‑App mit 18,3 %. Der Verband folgte daraus, dass die Anbieter im Schnitt 21,7 % des Monatsumsatzes als Gebührenerhebung erheben. Für große Plattformen wie Coupang, Minsin, Baedal etc. lagen die Kostenanteile bei etwa 27,6 %, 24,3 % und 23 %. Diese Zahlen spiegeln wider den Anstieg der durchschnittlichen Belastung im Vergleich zur Vorjahresituation wider.
Der Verband kritizierte auch das Vorgehen, die Kosten wie Werbekosten und Transaktionskosten in einer einzigen Gesamtsumme ohne Unterteilung nach Art zu bündeln. Er betonte: „Wenn man die Kosten einfach mit dem Umsatz vergleicht, würden Plattformen 21,7 % der Einnahmen als Gebührenerhebung erheben“. Er wies auf das durchschnittliche Niveau von 2–10 % für die wichtigsten E‑Commerce‑Unternehmen hin.
Ein Verbandsmitglied erklärte: „Wir haben im vergangenen Jahr dem Vorstand des Verbandes unsere Bedenken und Forderungen über die Kosten mitgeteilt, und wir werden diese erneut öffentlich veröffentlichen“, sagte er.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse betonte der Online‑Shopping‑Verband die Notwendigkeit einer Regelung nach dem Gesetz „On‑Line‑Plattform“ (Online‑Plattform). Besonders wurde hervorgehoben, dass die Frist für die Zahlung von Waren in den Plattformen von 60 Tagen auf 35 Tage verkürzt werden sollen. Das neue Vorschlag für das allgemeine Handelsgesetz mit der Änderung des Gesetzes wurde am 17. Mai vom Parlament beschlossen und hat damit die E‑Commerce‑Industrie dazu veranlert, dass sie sich in den nächsten Wochen zu den Regelungen bezieh. Der Präsident der Bundeskommission für kleine und mittlere Unternehmen betonte: „Es sei sehr wichtig, die Regulierungen im Bereich des Online‑Plattformen zu etablieren“. Er versicherte das Gesetzliche mit Unterstützung.
Der Verband und die Zentralorganisation für kleine und mittlere Unternehmen werden weiterhin auf dem Thema Gebührenerhebung fokussieren.